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AutorenbildYvonne Schröter

G wie Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbssteuer (GrESt) ist eine Steuer, die bei Erwerb eines Grundstücks oder eines Grundstückanteils anfällt. Je nach Bundesland beträgt der Steuersatz zwischen 3,5 % und 6,5 %.

Die Grunderwerbssteuer fällt bei einem Immobilienkauf an und macht einen nicht unerheblichen Teil der Kaufnebenkosten aus.


Der Steuersatz unterscheidet sich in den verschiedenen Bundesländern und beträgt so zwischen 3,5 und 6,5 Prozent. 🧮


📣 Gute Nachrichten für die Käufer:Innen im Jahr 2022 in NRW 📣


Ein Teil der angefallenen Grunderwerbssteuer (2% der Kaufpreissumme, max. 10.000 €) ist erstattbar und kann ab sofort online bei der NRW.Bank beantragt werden. Folgende Bedingungen müssen zur Antragsstellung erfüllt werden bzw. grenzen diese ein:

Die Abwicklung der Erstattung erfolgt über die NRW.Bank per Online-Antragstellung. Die folgenden Informationen bzw. Dokumente müssen der NRW.Bank bereitgestellt werden:


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