top of page
  • AutorenbildYvonne Schröter

E wie Energieausweis

Der Energieausweis soll Daten zur Energieeffizienz bzw. zu anfallenden Energiekosten eines Gebäudes liefern und ist seit 2009 Pflicht bei allen Wohngebäuden. Man unterscheidet zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis.

Der Energieausweis ist wie ein Steckbrief eines Wohngebäudes: er zeigt transparent die Energieeffizienz. 🏡


Der Verbrauchsausweis basiert auf den Daten der Bewohner, ist also stark nutzungsabhängig. ♨️


Für den Bedarfsausweis wird hingegen bei einem Vor-Ort-Termin durch eine qualifizierte Person (Architekt, Bauingenieur, Handwerksmeister, Energieberater) eine Analyse der Bausubstanz durchgeführt. 🔎


Der Verbrauchsausweis ist demnach zwar kostengünstiger, aber auch weniger aussagekräftig als der Bedarfsausweis. Bei Gebäuden mit Baujahr 1977 und älter gilt ausschließlich der Bedarfsausweis. 🗒

5 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page