Die Maklercourtage oder Provision fällt nach erfolgreicher Vermittlung einer Immobilie an und ist an die/den Immobilienmakler*in zu zahlen.
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In der Regel ist dies nach notarieller Beurkundung der Fall. Seit dem 23.12.2020 gibt es hierzu ein Bundesgesetz, das die Verteilung zwischen Verkäufer*in und Käufer*in regelt. Hier ist geregelt, dass bei EFH oder Wohnungen beide Seiten die gleiche Höhe zahlen müssen. Die Höhe der Provision ist nicht geregelt. Unbebaute Grundstücke, Mehrfami-lienhäuser oder Gewerbeimmobilien sind hier nicht berücksichtigt. Die Maklercourtage oder Provision ist die erfolgsabhängige Zahlung an die/den mit der Vermittlung beauftragte*n Immobilienmakler*in. Diese wird üblicherweise mit erfolgter Vermittlung nach der notariellen Beurkundung fällig. Einzelheiten zur Maklercourtage sind seit dem 23.12.2020 über den $656 des BGB geregelt. 📖
Aus Sicht von Klient*innen bietet die Neuerung zum einen die paritätische Verteilung der Provision zwischen Verkäufer*in und Käufer*in. Zum anderen ist die Provision immer erfolgsabhängig. Nur im Falle einer erfolgreichen Vermittlung fallen somit überhaupt erst Kosten an. 🏠