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AutorenbildNiklas Boddenberg

B wie Beurkundung


Bei der Beurkundung handelt es sich um ein vom Gesetz vorgeschriebenes Formerfordernis. Gewisse Verträge beziehungsweise Urkunden – dazu gehören unter anderem auch Immobilienkaufverträge – müssen vom zuständigen Notar in einer Niederschrift verfasst und den beteiligten Vertragsparteien vorgelesen werden. Abschließend wird der Vertrag im Beisein des Notars von beiden Parteien eigenhändig unterschrieben. Wie bereits erwähnt, ist bei Geschäften mit Immobilien eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Käufer und Verkäufer können, während der Vertrag vom Notar vorgelesen wird, offene Fragen klären. Die Kosten der Beurkundung richten sich dabei nach dem Kaufpreis der Immobilie, nicht nach der aufgewendeten Zeit. Somit spielt es auch keine Rolle, wie viele Fragen während der Beurkundung gestellt werden. Das entscheidende ist, dass alle Fragen geklärt werden, bevor beide Parteien den Vertrag unterschreiben 💯📝


Der Notar ist im Gegensatz zum Anwalt verpflichtet, keine Partei zu ergreifen und muss beide Seiten neutral beraten ☝🏻

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